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Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Auf dieser Seite finden Sie kompakt alle Informationen, die für Sie als Ärztin oder Arzt, im Rahmen des Programms wichtig sind.

Alle Infos zum Programm auf einen Blick

Teilnahmeberechtigung

Alle Frauen in Österreich zwischen 45 und 74 Jahren, die bei einem Krankenversicherungsträger versichert sind, der am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm teilnimmt, sind zur Teilnahme berechtigt.

 

Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme

Alle Frauen im Alter von 40 bis 44 Jahren sowie ab 75 Jahren ohne obere Altersgrenze können sich freiwillig zur Teilnahme am Programm anmelden.

Dies gilt auch für Frauen, die über keine gültige Versicherung bei einem österreichischen Krankenversicherungsträger verfügen.

Die regelmäßige Früherkennungsuntersuchung findet alle zwei Jahre statt. Die Einladung zur nächsten Mammografie im Rahmen des BKFP wird automatisch 24 Monate nach der letzten Mammografie aktiviert.

Unabhängig davon können Ärztinnen und Ärzte jederzeit eine „diagnostische Mammografie“ veranlassen, wenn Beschwerden oder Symptome von Brustkrebs auftreten, während einer Krebsbehandlung oder bei der Nachsorge nach Brustkrebs sowie bei einem erhöhten familiären Brustkrebsrisiko.

Wenn bei der Screening-Mammografie oder Ultraschalluntersuchung ein unklarer Befund (BI-RADS III) festgestellt wird, wird eine Kontrolluntersuchung nach sechs oder zwölf Monaten angesetzt.

Zusätzlich kann jederzeit eine weitere Abklärung mittels MRT veranlasst werden.

Im BKFP wird bei Bedarf zusätzlich zur Mammografie eine Sonografie eingesetzt.

Eine Sonografie wird bei einer ACR-Dichte C oder D empfohlen. Sie wird außerdem empfohlen, wenn sich aufgrund der Mammografie, der Krankengeschichte oder einer Tastuntersuchung eine entsprechende Indikation ergibt.

Bei tastbaren Knoten und allen anderen Beschwerden oder Auffälligkeiten, die ärztlich als besorgniserregend beurteilt werden, können Frauen jederzeit zu einer „diagnostischen Mammografie“ überwiesen werden.

Eine diagnostische Mammografie verschiebt die nächste Einladung zur regulären Früherkennungsuntersuchung um 24 Monate.

Für Frauen mit einem hohen Brustkrebsrisiko, beispielsweise aufgrund einer familiären Brustkrebsbelastung oder von Genmutationen, gibt es einen speziellen Hochrisiko-Screeningpfad mit wiederholten MRT-Untersuchungen. Dieser beginnt möglichst früh und wird in den jeweils erforderlichen Intervallen durchgeführt.

Radiologinnen und Radiologen, die am Programm teilnehmen möchten, müssen einen multidisziplinären Kurs sowie einen Kurs zur Befundung von Mammografien absolvieren. Außerdem müssen sie eine Fallsammlung erfolgreich befunden haben, um als Befunderin bzw. Befunder im Programm zugelassen zu werden.

Um weiterhin im BKFP tätig sein zu können, müssen sie jedes Jahr nachweisen, dass sie innerhalb des Programms mindestens 2.000 Mammografien befundet haben.

Für die teilnehmenden Einrichtungen gelten strenge Qualitätsvorschriften. Dazu gehört unter anderem die ausschließliche Verwendung von digitalen Mammografiegeräten oder die regelmäßige Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Zusätzlich zur persönlichen Mindestzahl der Befundungen muss jede Screening-Einrichtung pro Jahr mindestens 2.000 Frauen mit Screening- oder diagnostischen Mammografien versorgen.

Abklärung auffälliger Befunde

Wenn verdächtige Befunde festgestellt werden, muss die Screening-Einrichtung, in der die Diagnose gestellt wurde, die betreffende Frau zur notwendigen weiterführenden Abklärung oder Behandlung weiterleiten.

Die strengen Qualitätsvorschriften des Screeningprogramms gelten auch für die Abklärungszentren.

Die Abklärung kann zusätzliche bildgebende Untersuchungen umfassen, beispielsweise:

  • zusätzliche Mammografieaufnahmen
  • Ultraschalluntersuchungen
  • MRT der Brust
  • bildgesteuerte Biopsien
  • oder eine Kombination dieser Maßnahmen.

Unabhängige Doppelbefundung der Mammografien

Im Rahmen des BKFP ist eine unabhängige Doppelbefundung der Mammografien verpflichtend.

Für die Frau findet die Untersuchung dabei in einem einzigen kurzen Termin statt. Nur die erste befundende Person sieht die Frau und führt gegebenenfalls zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung durch.

Die erste und die zweite befundende Person beurteilen unabhängig voneinander:

  • die radiologische Brustdichte (D1–D4)
  • die BI-RADS-Kategorie 1–6.

Nur die erste untersuchende Person kann eine Sonografie durchführen, wenn diese für erforderlich gehalten wird, da die zweite befundende Person die Aufnahmen erst beurteilt, nachdem die Frau den Termin bereits verlassen hat.

Wenn die Ergebnisse der beiden Befundenden nicht übereinstimmen, wird in einer Konsensuskonferenz eine endgültige Klassifikation und Codierung festgelegt.

Die Daten werden anhand definierter Erfassungsformulare dokumentiert und von allen bildgebenden Einrichtungen, Abklärungseinheiten, chirurgischen Abteilungen und pathologischen Abteilungen in Österreich unter Verwendung eines mathematischen Pseudonyms an einen zentralen Server übermittelt.

Die Evaluierung der Programmleistung erfolgt durch die Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit.

Die Programmstatistiken werden von der Abteilung für Medizinische Statistik der Medizinischen Universität Graz erstellt.

In zweijährlichen Evaluierungsberichten werden die relevanten Kennzahlen des BKFP mit den in den Europäischen Leitlinien beschriebenen Parametern verglichen. Dadurch sollen die hohe Qualität der Arbeit in Österreich und die Erfüllung der europäischen Standards dokumentiert werden.

 

Evaluierung

Im Rahmen der Evaluierung ist es möglich, anhand der Pseudonyme der Teilnehmerinnen deren Behandlungspfade nachzuverfolgen und aus medizinischen Ereignissen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Alle Mammografien – sowohl Screening- als auch diagnostische Mammografien – werden in die zweijährliche Evaluierung einbezogen und mit den Ergebnissen von Operationen und histologischen Untersuchungen in Zusammenhang gebracht.

Frauen zwischen 45 und 74 Jahren, die über eine gültige Krankenversicherung sowie vollständige persönliche Daten (Name, Geburtsdatum und Postanschrift) verfügen, können ab ihrem 45. Geburtstag automatisch am BKFP teilnehmen.

Dazu wird die elektronische Gesundheitskarte (e-card) am ersten Tag des Monats aktiviert, in dem die Frau 45 Jahre alt wird.

Nach einer Screening- oder diagnostischen Mammografie wird die e-card automatisch für die nächste Mammografie im Rahmen des BKFP zwei Jahre später wieder aktiviert.

Ist aufgrund eines BI-RADS-3-Befundes eine kurzfristige Kontrolluntersuchung erforderlich, wird die e-card entsprechend der Empfehlung der letzten Mammografie nach sechs oder zwölf Monaten erneut für das BKFP aktiviert.

Zusätzlich versendet der Krankenversicherungsträger eine Erinnerung an die Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung.

Frauen zwischen 40 und 45 Jahren sowie ab 75 Jahren können sich telefonisch oder online freiwillig für das BKFP anmelden.

Die Teilnahme von Frauen am BKFP wird durch die Programmleitung mit entsprechenden Öffentlichkeitsarbeits- und Informationsmaßnahmen unterstützt.

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) kontrolliert die technische Qualitätssicherung sämtlicher Röntgen- und Ultraschallgeräte an allen beteiligten Standorten.

Die Academy of Physicians GmbH betreut und überprüft die Erfüllung und Aufrechterhaltung der persönlichen Qualifikationen der Befunderinnen und Befunder.

Die jährlichen Untersuchungszahlen der Befunderinnen/Befunder und der Standorte werden von der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) überwacht.

Radiologische Fragen werden von der Zertifizierungskommission behandelt, die aus fünf Radiologinnen bzw. Radiologen besteht.

Darüber hinaus gibt es in jedem österreichischen Bundesland eine lokal zuständige Radiologin bzw. einen lokal zuständigen Radiologen, die bzw. der für die medizinischen Aktivitäten des BKFP im jeweiligen Bundesland verantwortlich ist.

Diese Radiologinnen und Radiologen erhalten und überwachen die Feedbackberichte der Screening-Einrichtungen und der einzelnen im jeweiligen Bundesland tätigen Befunderinnen und Befunder von der Medizinischen Universität Graz.

Nach jedem Quartal erhält jede Einrichtung und jede im Programm tätige untersuchende Person von der Medizinischen Universität Graz einen Feedbackbericht. Dieser enthält eine Auswertung der von der jeweiligen Person bzw. Einrichtung befundeten Fälle sowie anonymisierte Ergebnisse der histologischen Untersuchungen von Tumoren, die in den von den jeweiligen Befunderinnen/Befundern oder Einrichtungen untersuchten Fällen festgestellt wurden.

Nur die Screening-Einrichtung kann diese Daten einer bestimmten Frau zuordnen. Sie erhält ausschließlich Rückmeldungen zu den Ergebnissen ihrer eigenen Patientinnen und kann gegebenenfalls die Bilder erneut überprüfen, wenn unerwartete Ergebnisse auftreten.

Dies wird als ein wesentlicher Schritt zur Sicherstellung der medizinischen Qualität angesehen.

Für Radiologinnen und Radiologen, die im Programm tätig sind, werden verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten – sowohl online als auch in Präsenz.

Dazu gehören beispielsweise lizenzierte Fortbildungsveranstaltungen mit Vorträgen von Expertinnen und Experten sowie Fallsammlungen mit schwierigen bzw. herausfordernden Mammografiefällen.

Befundübermittlung an die Untersuchte

Frauen können den Befund entweder beim radiologischen Standort abholen oder sie bekommen ihn per Post zugeschickt. Durch die Doppelbefundung kann die Befunderstellung ein paar Tage dauern, der Befundversand bzw. die Bereitstellung des Befundes hat jedoch spätestens 7 Werktage nach der Untersuchung zu erfolgen.

 

Befundübermittlung an Sie als Vertrauensärztin oder Vertrauensarzt

Sie als Vertrauensärztinnen oder Vertrauensärzte können ein Zuweisungsformular mit Standardvermerk verwenden, wodurch automatisch die Befundübermittlung geregelt wird.

Sofern kein Zuweisungsformular verwendet wird, ist vertraglich festgelegt, dass die Radiologinnen und Radiologen von der Patientinnen angegebenen Vertrauensärztinnen und angegebenen Vertrauensärzte schriftlich über die Durchführung einer Früherkennungs-Mammografie zu informieren haben.

Aus dem Programm ergibt sich keine Verpflichtung der Vertrauensärztin oder des Vertrauensarztes, den Befund anzufordern bzw. findet auch keine automatische Befundübermittlung statt. Die Befundübermittlung nach Anforderung durch die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt und mit Zustimmung der Patientin ist allerdings eine vertragliche Pflicht, der seitens der Radiologin oder des Radiologen nachzukommen ist.

Befundung

Möglichkeiten der Befundübermittlung


Befundübermittlung an die Untersuchte

Frauen können den Befund entweder beim radiologischen Standort abholen oder sie bekommen ihn per Post zugeschickt. Durch die Doppelbefundung kann die Befunderstellung ein paar Tage dauern, der Befundversand bzw. die Bereitstellung des Befundes hat jedoch spätestens 7 Werktage nach der Untersuchung zu erfolgen.

Befundübermittlung an Sie als Vertrauensärztin oder Vertrauensarzt

Sie als Vertrauensärztinnen oder Vertrauensärzte können ein Zuweisungsformular mit Standardvermerk verwenden, wodurch automatisch die Befundübermittlung geregelt wird. Sofern kein Zuweisungsformular verwendet wird, ist vertraglich festgelegt, dass die Radiologinnen und Radiologen von der Patientinnen angegebenen Vertrauensärztinnen und angegebenen Vertrauensärzte schriftlich über die Durchführung einer Früherkennungs-Mammografie zu informieren haben. Aus dem Programm ergibt sich keine Verpflichtung der Vertrauensärztin oder des Vertrauensarztes, den Befund anzufordern bzw. findet auch keine automatische Befundübermittlung statt. Die Befundübermittlung nach Anforderung durch die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt und mit Zustimmung der Patientin ist allerdings eine vertragliche Pflicht, der seitens der Radiologin oder des Radiologen nachzukommen ist.

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